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Unfallruhegehalt, § 36 Beamtenversorgungsgesetz (Bund) bzw. Landesrecht


Wird ein Beamter in den Ruhestand versetzt, so erhält er Ruhegehalt (Pension).
Die Bemessung des Ruhegehalts ist von verschiedenen Faktoren abhängig, im Regelfall von der Dauer der aktiven Dienstzeit und dem zuletzt bekleideten Amt bzw. der zuletzt gewährten Besoldung.

Ist ein Beamter aufgrund eines Dienstunfalls dienstunfähig geworden und wird er deshalb vorzeitig in den Ruhestand versetzt, so erhält er ein Dienstunfallruhegehalt.
§ 36 Bundesbeamtenversorgungsgesetz  § 40 Landesbeamtenversorgungsgesetz Hamburg  § 40 Landesbeamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein  ähnlich § 27 Soldatenversorgungsgesetz


Voraussetzungen für die Gewährung eines Unfallruhegehalts:

1. Ein anerkannter Dienstunfall

Der Beamte muss einen anerkannten Dienstunfall erlitten haben.
In Betracht kommt unter Umständen auch eine entsprechende Erkrankung.

2. Kausalzusammenhang zwischen Dienstunfall und Dienstunfähigkeit

Es muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem aus dem Dienstunfall resultierenden Körperschaden und der Dienstunfähigkeit gegeben sein.

2.1. Die materielle Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen Körperschaden infolge des Unfall und Dienstunfähigkeit trägt der Beamte.

2.2. Treffen bereits vorhandenes Leiden und Körperschaden infolge Dienstunfalles zusammen, so gibt es verschiedene Faustregeln:

Hätte der dienstunfallbedingte Körperschaden auch ohne das vorhandene Leiden innerhalb eines Jahres zur Dienstunfähigkeit geführt, so ist der dienstunfallabhängige Körperschaden wesentliche Ursache für die Dienstunfähigkeit.

Hätten beide Ursachen jeweils für sich allein innerhalb eines Jahres zur Dienstunfähigkeit geführt, so sind die Ursachen gleichwertig. Rechtlich gilt dann der dienstunfallabhängige Körperschaden als die wesentliche Ursache.

Hätte der dienstunfallabhängige Körperschaden alleine nicht innerhalb eines Jahres zur Dienstunfähigkeit geführt, so ist das vorhandene Leiden die wesentliche Ursache für die Dienstunfähigkeit. Dann gibt es kein Unfallruhegehalt.

3. Pensionierung wegen der dienstunfallbedingten Dienstunfähigkeit

Die Versetzung in den Ruhestand muss wegen durch den Dienstunfall verursachter Dienstunfähigkeit (und nicht aus anderen Gründen) erfolgen.

Sie finden bei uns eine bereits ältere Entscheidung, der das Problem zugrunde lag, dass unfallbedingt eigentlich nur die Polizeivollzugsdienstfähigkeit des Beamten nicht mehr gegeben war, der Dienstherr aber in der allgemeinen Verwaltung angeblich keine Tätigkeit für den Beamten fand.
Die Hansestadt Hamburg weigerte sich, ein Unfallruhegehalt für den pensionierten Beamten zu zahlen,
aber das Verwaltungsgericht Hamburg hat die FHH zur Zahlung eines Unfallruhegehalts verpflichtet.
Die Hansestadt berief sich in dem vorstehenden Fall erfolglos darauf, nicht die Dienstunfallfolgen seien ursächlich für die Pensionierung gewesen, sondern der Umstand, dass man in der Verwaltung keine freie Stelle habe.
Das war argumentativ deutlich zu kurz gesprungen, aber Fragen der Kausalität zwischen Dienstunfall und Dienstunfähigkeit (und damit auch der Pensionierung) sind ein ewiges Thema.

OVG NRW, Beschluss vom 10.08.04, 6 A 2906/03, zu Kausalitätsfragen.

In dem Fall war allerdings erkennbar der Beamte im Unrecht. (Auch solche Fälle gibt es.)


Die Praxis der Behörden im Hinblick auf Gewährung eines Dienstunfallruhegehalts

Die Praxis der Behörden ist oft ärgerlich, weil die Verfahren Jahre dauern und oft zunächst die Versetzung in den Ruhestand verfügt wird, bevor feststeht, ob ein Unfallruhegehalt zu zahlen ist. Die Feststellung der Höhe der Versorgungsbezüge (Unfallruhegehalt oder nicht?) erfolgt in gesondertem Bescheid.
Mancher Anwalt fragt sich dann, ob er vorsorglich (auch) die Versetzung in den Ruhestand angreifen muss.
Immerhin hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahre 2021 mit Urteil vom 06.05.21 - BVerwG 2 C 10.20 - wie folgt entschieden:
"Leitsätze:
1. ...
2. Die Ursache der Dienstunfähigkeit nimmt nicht an der Feststellungswirkung einer Zurruhesetzungsverfügung teil."

Aber man sollte das im Einzelfall noch einmal genau prüfen.


Weitere Leistungen der Dienstunfallfürsorge

Übersehen Sie bitte nach einem Dienstunfall nicht die Hinweise auf

ein erhöhtes Unfallruhegehalt nach qualifiziertem Dienstunfall
eine Unfallentschädigung nach § 43 BeamtVG nach qualifiziertem Unfall oder Einsatzunfall
einen Unfallausgleich

Unfallentschädigung und Unfallausgleich können schon vor der Pensionierung beansprucht werden. Es gibt allerdings unterschiedliche gesetzliche Regelungen.
Beamtenrecht / Übersicht Beamtengesetze
Dienstunfall / Übersicht
Gesetze / Verordnungen Beamtenversorgungsgesetz Bund Beamtenversorgungsgesetz FHH Beamtenversorgungsgesetz NS Beamtenversorgungsgesetz SH Einsatzunfallverordnung Bund VV Einsatzunfallverordnung
Grundlagen des Dienstunfallrechts Was ist ein Dienstunfall? Verletzung der Psyche Generell zumutbare Belastungen? Berufskrankheit Abgrenzung Unfall / Krankheit Coronainfektion / Dienstunfall?Tonerstaub: Berufskrankheit? Berufskrankheitenverordnung
Geschützter Bereich Dem Dienst zuzurechnen? BVerwG 2014: Privatsphäre Klassenreise / Bierzeltbesuch Lehrerin im Schullandheim "Lehrersport", Sportgruppen Polbeamter versetzt sich in Dienst Lösung vom Dienst / Beispiel Umtrunk unter Kollegen Sozialrecht: Raucherpause Dienstunfall und Alkohol
Problem Kausalität Kausalität Bundesverwaltungsgericht Sturz und Wirbelsäulenprobleme Diagnose PTBS nach Dienstunfall Diagnosesysteme ICD und DSM
Unfallfürsorge: Leistungen Dienstunfallfürsorge Unfallausgleich Minderung der Erwerbsfähigkeit Bemessung von MdE oder GdS Bad Pyrmonter Klassifikation Unfallruhegehalt Polbeamter Unfallruhegehalt/ Kausalität erhöhtes Unfallruhegehalt Unfallentschädigung Ansprüche gegen Dritte
Qualifizierter Dienstunfall Qualifizierter Dienstunfall Qualifizierung wg. Lebensgefahr Kenntnis von Lebensgefahr Kenntnis: BVerwG 08.02.17 Feuerwehreinsatz / PTBS "normaler" Feuerwehreinsatz Autobahneinsatz Polizei Sonderrechtsfahrt Verfolgungsfall SEK Lebensgefahr verneint Qualifizierung: tätlicher Angriff Angriff auf Beamten Lebensgefahr nicht Bedingung Angriff mit Scheinwaffe mit Schreckschusswaffe Angriff durch Hunde? Schüler greift Lehrer an Fußballspiel mit Schülern Vergeltungsangriff / PTBS Auslandseinsätze Auslandseinsatz Einsatzunfallverordnung Bund VV Einsatzunfallverordnung Auslandseinsatz PTBS Höhere Unfallfürsorgeleistungen erhöhtes Unfallruhegehalt mehrere Dienstunfälle? Unfallentschädigung